50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Wasserrahmenrichtlinie: Gewässerschutz – von der Quelle bis zur Küste

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Gesetzeswerk der EU mit klarem Auftrag: Alle unsere Gewässer – vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern – müssen den "guten Zustand" erreichen.

Die Qualitätsziele lauten:

  • ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen, Fischen und Kleinlebewesen in den Gewässern (ökologischer Zustand);
  • die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
  • sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.

Um diese Ziele zu erreichen, werden Programme und Pläne entwickelt, wie und wann welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Der BUND hat sich bisher bei allen Planungsschritten zur Wasserrahmenrichtlinie zu Wort gemeldet und die Belange der Natur vertreten.

Ziele vielerorts verfehlt

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten es sich zum Ziel gesetzt, bis 2015 alle Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Dies ist insgesamt in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz gescheitert. Zwar ist der ökologische Zustand der Fließgewässer in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt deutlich besser, dennoch sind 70 Prozent der Flüsse und Bäche in keinem guten Zustand (bundesweit sind es über 90 Prozent!).

Das Grundwasser ist insbesondere in intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen wie Rheinhessen, die Vorderpfalz, dem Mayener Maifeld und auch Teilen der Eifel stark mit Nitrat belastet.

Es muss gehandelt werden

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer den guten Zustand erreicht haben müssen. Um dies zu erreichen müssen alle an einem Strang ziehen. Die Politik muss sich den Lobbyinteressen aus Agrarindustrie,  Verkehr und Wirtschaft entgegenstellen und genügend Geld und Personal für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.  Handlungsbedarf besteht in vielen Bereichen, zum Beispiel:

  • Flüsse müssen wieder mehr Raum bekommen: Gewässerrandstreifen können den Eintrag von Nitrat und Pestiziden in die Gewässer verringern und müssen verpflichtend werden. Im besten Fall können sich wieder Auwälder entwickeln, die durch die Beschattung eine zu starke Gewässererwärmung und extreme Algenbildungen verhindern.

  • Durch Deichrückverlegungen können größere Auebereiche geschaffen werden. Hierdurch ist wieder eine natürliche Gewässerdynamik möglich. Ein positiver Nebeneffekt: Ökologischer Hochwasserschutz.

  • Die Landbewirtschaftung muss ökologisiert werden, um den Eintrag von Nitrat (durch Kunstdünger oder Gülle) und von Pestiziden in Oberflächengewässer und das Trinkwasser zu reduzieren.

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